Die Jagdschein-Voraussetzungen umfassen die rechtliche Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung sowie das Bestehen der staatlichen Jägerprüfung. In Niedersachsen ist zudem ein spezifisches Mindestalter für die Prüfungszulassung gesetzlich vorgeschrieben.
Voraussetzungen im Überblick
| Kriterium | Detailanforderungen |
| Mindestalter | 15,5 Jahre am ersten Tag der Jägerprüfung (Stand 2026). |
| Zuverlässigkeit | Weniger als 2 x 20 oder 1 x 60 Tagessätze im Führungszeugnis; kein Missbrauch von Alkohol oder Drogen. |
| Verfassungsschutz | Keine relevanten Einträge in der Abfrage des Verfassungsschutzes. |
| Körperliche Eignung | Nachweis durch erfolgreiches Absolvieren der praktischen Prüfung und der Schießprüfung. |
| Geistige Eignung | Kontinuierliche Prüfung während der Ausbildung und durch die Jagdbehörde; keine Verhaltensauffälligkeiten. |
| Qualifikation | Erfolgreich abgeschlossene Jägerprüfung. |
Details zur Zuverlässigkeit und Eignung
- Strafregister: Die Zuverlässigkeit gilt als nicht gegeben bei Einträgen ab 60 Tagessätzen (einzeln) oder wiederholten Strafen ab 20 Tagessätzen.
- Verhaltensprüfung: Die Jagdbehörde entzieht die Zuverlässigkeit bei Drogenmissbrauch, Alkoholauffälligkeiten oder häufigen Ordnungswidrigkeiten auch ohne Vorstrafen.
- Behördenkontrolle: Die geistige Eignung unterliegt der permanenten Einschätzung durch Mitarbeiter der Jagdbehörde bei Amtsbesuchen.



